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Wie werden Sie Mitglied?

Weiß ich noch nicht.
Ich hoffe, dass hier bald eine Kontonummer steht, welche ein Kassier verwaltet.
Einschreibgebühr ist keine geplant.

 

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, fördernde und
      Ehrenmitglieder.

(2)  Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich selbst an der Vereinsarbeit beteiligen.
      Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem in ihren
      ideellen Anliegen unterstützen. Fördernde Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit 
      vor allem durch Zahlung erhöhter Mitgliedsbeiträge fördern. Ehrenmitglieder sind
      Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, denen die Erhaltung
      österreichischen Kulturgutes ein besonderes Anliegen ist, sowie juristische Personen und
      rechtsfähige Personengesellschaften werden.

(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der
      Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die
      Generalversammlung.


Kosten

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro im Jahr.

 

 

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und
     materiellen Mittel erreicht werden.

    Als ideelle Mittel dienen

    a) Organisation entsprechender Veranstaltungen (Führungen, Vorträge);
    b) Information über Zweck und Ziele des Vereins und seine Angebote und
        Veranstaltungen;
    c) Erstellung und Herausgabe von Informationsmaterial in jeglicher Form (elektronisch,
         audiovisuell, gedruckt);
    d) Organisation und Betrieb von dem Vereinszweck dienenden Unternehmungen;

(2) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

    a) Subventionen und Zuwendungen aller Art;
    b) Erträgnisse aus Veranstaltungen und Unternehmungen;
    c) Spenden;
     d) Allfällige vom Vorstand festzusetzende und von der Generalversammlung zu
        beschließende Mitgliedsbeiträge;